Klinikum Hochsauerland
Besuchsregelung im Klinikum Hochsauerland
Zum Schutz der Patienten und Beschäftigten gelten im Klinikum Hochsauerland ab 01.02.2023 folgende Besuchsregelungen:
Besuchszeiten:
- Wann? Täglich von 13:30 bis 18:00 Uhr
Allgemeine Regeln für Besucher und Besucherinnen:
- Besucher und Besucherinnen dürfen keine Anzeichen einer Corona-Infektion haben.
- Für den Besuch ist ein negativer Schnelltest erforderlich, der auch als Selbsttest zu Hause durchgeführt werden kann. Das negative Testergebnis ist auf Verlangen gegenüber den für die Einrichtungen verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu versichern. Eine mündliche Versicherung über einen negativen Selbsttest ist ausreichend. Bei begründeten Zweifeln oder Personen mit Symptomen kann die Durchführung eines von der Einrichtung zu stellenden Coronaselbsttests unter Aufsicht verlangt werden.
- Auf dem Klinkgelände gilt die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske ohne Atemschutzventil), das Abstandsgebot sowie die Händedesinfektionsregeln.
- Die Maske soll durchgehend getragen werden - auch im Patientenzimmer.
- Nach Anlegen der Maske und beim Betreten des Krankenhauses und des Patientenzimmers sollen die Hände desinfiziert werden.
Spezielle Regelungen:
- Geburtshilfe
Bei der Geburt kann eine asymptomatische Person mit aktueller negativer Antigen-Testung als Begleitperson anwesend sein. Für die Benutzung des „Familienzimmers“ besteht eine abteilungsinterne Regelung. Väter oder eine andere Begleitperson können Mutter und Kind zwischen 10:00 und 17:00 Uhr über den gesamten Zeitraum auf unserer Familienstation besuchen. Für berufstätige Väter können nach Absprache in Ausnahmefällen abweichende Zeiten vereinbart werden. - Begleitungsbedürftigen Patienten
Die Begleitung bei Gesprächen mit ernster persönlicher Trageweite für Patienteninnen/Patienten und die Begleitung von Patientinnen/Patienten in palliativen Behandlungssituationen sind uneingeschränkt möglich und mit dem behandelnden Arzt abzustimmen. - Ambulanzen und Tageskliniken
Corona-symptomfreie Patientinnen und Patienten, die Ambulanzen und Tageskliniken (in räumlich und organisatorisch vom Klinikbetrieb getrennten Bereichen) zur ambulanten Behandlung aufsuchen benötigen keinen Antigen-Test, es gilt die Maskenpflicht.