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Besuchsregelung im Klinikum Hochsauerland

Aufgrund in der Region wieder steigender Inzidenzen bleibt im Klinikum Hochsauerland zum Schutz der Patienten und Beschäftigten die bestehende Besuchsregelung zunächst auch über den 30.06.2022 hinaus bestehen. Die Regelung im Detail:

  • Patientinnen und Patienten können ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes in der Zeit von 14 bis 17 Uhr einmal täglich für 60 Minuten Besuch von einer Person erhalten.
  • Der Zugang ist allen Besuchern mit einem anerkannten negativen AntiGen-Test (nicht älter als 24 h) möglich. Besucher und Besucherinnen müssen sich am Empfang melden und das negative AntiGen-Test Zertifikat sowie einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen.
  • Weiterhin gelten auf dem Klinikgelände die Maskenpflicht, die von Besuchern auch im Krankenzimmer getragen werden muss, das Abstandsgebot von mind. 1,5 Metern zu anderen Personen und die Händedesinfektionsregeln.

Davon abweichende Regelungen gelten in besonderen Behandlungsfällen wie im Bereich Kinder- und Jugendmedizin, im Bereich der Geburtshilfe sowie im Umgang mit begleitungsbedürftigen Patienten. Die detaillierten Regelungen sind unter www.klinikum-hochsauerland.de/besuchszeiten oder den Aushängen vor Ort dargelegt.

Ausnahmen von der Testpflicht

Ausgenommen von der Testpflicht sind symptomfreie Patienten die Ambulanzen und Tageskliniken (in räumlich und organisatorisch vom Klinikbetrieb getrennten Bereichen) zur ambulanten Behandlung aufsuchen, hier gilt die FFP-2-Maskenpflicht.

Das Klinikum Hochsauerland weist daraufhin, dass

  • an den jeweiligen Standorten keine Kapazitäten bzw. Angebote zur Durchführung von Antigen-Schnelltest für Besucher bestehen.
  • gemäß der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung Besucher in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen auch nach dem 30. Juni 2022 Anspruch auf kostenlose Tests in anerkannten Testzentren haben.
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