Kai Klöckener
Bereichsleitung aufenthaltsbegleitende Prozesse
Kai Klöckener

Anmeldung

Allgemeines

In der Regel führt Sie der Weg von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt in unsere Klinik. Termine vereinbaren Sie oder Ihr Arzt/ Ihre Ärztin direkt telefonisch mit der jeweiligen Klinik. Auf den Internetseiten unserer Kliniken finden Sie alle Ansprechpartner und Telefonnummern der einzelnen Fachgebiete.

Für Ihren Aufenthalt bringen Sie bitte folgende Dokumente zur Aufnahme mit:

  • Einweisungs- und Überweisungsschein des niedergelassenen Arztes
  • Versicherungskarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Diagnostikergebnisse (z.B. vorhandene Röntgenbilder, Laborergebnisse, Arztbriefe etc.)

Bitte melden Sie sich in der Patientenaufnahme an. Die Mitarbeiter der Patientenaufnahme stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung und erklären Ihnen, wie es für Sie weiter geht. All Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und sind Unbefugten nicht zugänglich. Die Mitarbeiterinnen der Patientenaufnahme informieren Sie gerne über die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und den Pflegekostentarif.


Finanzielles

Kostenübernahme

Mit Vorlage Ihrer gültigen Krankenversicherungskarte werden wir uns direkt mit der für Sie zuständigen Krankenversicherung in Verbindung setzen und die Kosten für die Behandlung beantragen. In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, dass Sie selbst vorab eine schriftliche Kostenübernahme von Ihrer Krankenversicherung einholen und bei der Aufnahme zur stationären Behandlung vorlegen. Diese Information erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder dem einweisenden Arzt.

Eigenanteil

Mitglieder der gesetzlichen Versicherungen sind verpflichtet, für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr einen Eigenanteil zu leisten. Sollten Sie in diesem Jahr bereits eine Zuzahlung geleistet haben oder sind generell von Zuzahlungen befreit, dann bringen Sie bitte die Quittung oder die Bestätigung zur Befreiung von Ihrer Krankenkasse mit.

Ihr Eigenanteil beträgt derzeit 10,- EUR pro Tag (Aufnahme- und Entlassungstag dabei jeweils als ein Tag berechnet).

Die Krankenhäuser handeln im Auftrag Ihrer Krankenkasse. Die Zuzahlung wird nicht einbehalten, sondern an die Krankenkasse weitergeleitet.

Von der allgemeinen Zuzahlungspflicht sind ausgenommen:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
  • Patienten, die nicht einer Pflichtkrankenkasse angehören (z.B. Selbstzahler, privatversicherte Patienten oder Beamte)
  • Wöchnerinnen (für die stationäre Entbindungspflege)
  • Patienten, die zu Lasten der (gesetzlichen) Unfallversicherung behandelt werden (berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung)
  • Patienten als Berechtigte und Leistungsempfänger nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Wahlleistungen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, neben den allgemeinen Krankenhausleistungen zusätzliche Wahlleistungen mit uns zu vereinbaren.  Diese Zusatzleistungen, wie beispielsweise Behandlung durch den Arzt Ihrer Wahl oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, werden gesondert berechnet.

Wahlleistungen können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie privat versichert sind, eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder vertraglich zusichern, den Rechnungsbetrag selbst zu übernehmen.


Geld & Wertgegenstände

Bitte bringen Sie zu Ihrem Krankenhausaufenthalt keine Wertsachen und großen Geldbeträge mit. Bei Verlust von Geldbeträgen, Kreditkarten, oder anderen Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung.

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