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Besuchsregelung im Klinikum Hochsauerland

Aufgrund in der Region nach wie vor hohen Corona-Fallzahlen, bleibt im Klinikum Hochsauerland zum Schutz der Patienten und Beschäftigten die geltende Besuchsregelung zunächst bis 06.01.2023 bestehen. Danach wird die Regelung nochmals überprüft und ggf. an die aktuelle Lage angepasst. Die geltende Regelung im Detail:

  • Patientinnen und Patienten können ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes in der Zeit von 13:30 bis 17:30 Uhr täglich für 120 Minuten Besuch von bis zu zwei verschiedenen Personen erhalten (zeitgleich nur ein Besucher pro Patient).
  • Der Zugang ist allen Besuchern mit einem anerkannten negativen AntiGen-Test (nicht älter als 24 h) möglich. Besucher und Besucherinnen werden gebeten sich am Empfang zu melden und das mitgebrachte negative AntiGen-Test Zertifikat sowie einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen.
  • Weiterhin gelten auf dem Klinikgelände die Maskenpflicht, die von Besuchern auch im Krankenzimmer getragen werden muss, das Abstandsgebot von mind. 1,5 Metern zu anderen Personen und die Händedesinfektionsregeln.

Davon abweichende Regelungen gelten in besonderen Behandlungsfällen wie im Bereich Kinder- und Jugendmedizin, im Bereich der Geburtshilfe sowie im Umgang mit begleitungsbedürftigen Patienten. Die detaillierten Regelungen sind unter www.klinikum-hochsauerland.de/besuchszeiten oder den Aushängen vor Ort dargelegt.

Ausnahmen von der Testpflicht

Ausgenommen von der Testpflicht sind symptomfreie Patienten die Ambulanzen und Tageskliniken (in räumlich und organisatorisch vom Klinikbetrieb getrennten Bereichen) zur ambulanten Behandlung aufsuchen, hier gilt die FFP-2-Maskenpflicht.

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