
- Dr. med. Anne Vennemann-Bundschuh
- Krankenhaushygienikerin
- Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Krankenhaushygienikerin, ABS-Expertin
Im Hygienekonzept auf der Grundlage der Krankenhaushygieneverordnung Nordrhein-Westfalen werden die vielfältigen Aufgaben der Krankenhaushygiene zusammengefasst und strukturiert. Damit wird sichergestellt, dass für alle Patientinnen und Patienten am Klinikum Hochsauerland, egal in welcher Abteilung die Behandlung stattfindet, eine sinnvolle Standardhygiene praktiziert wird. Dies wird durch eine spezifische Risikoabwägung und Einleitung individueller Maßnahmen im Einzelfall ergänzt.
Darüber hinaus arbeiten unsere Experten in der Hygienekommission an der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Optimierung dieses Konzeptes und der Datenbasis.
Die Krankenhaushygiene ist klar gegliedert mit Zuständigkeiten für die Standorte Arnsberg und Meschede. Beide Bereiche arbeiten Hand in Hand bei der Erstellung und Pflege der Hygienepläne, der standort-übergreifenden Abstimmung und der Hygienekommission.
Ein modernes Hygienemanagement kommt nicht ohne strukturierte Daten aus. Dazu gehören die Erhebung gesetzlich geforderter Angaben ebenso wie die Erfassung interner Daten sowie die Teilnahme an externen Vergleichen. Neben der Dokumentation und Aufzeichnung der meldepflichtigen Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz, den gesetzlichen Vorgaben der verpflichtenden externen Qualitätssicherung nach § 136 SGB V, regelmäßigen Kontrollen und mikrobiologischen Beprobungen des Trinkwassers, Proben in den Küchenbereichen sowie den Funktionsbereichen (z. B. OP und Endoskopie) werden strukturiert Kennzahlen zu Infektionen und Resistenzentwicklungen erhoben, verglichen und Maßnahmen daraus abgeleitet.
Hierzu zählen beispielsweise die Anzahl der Fälle mit resistenten Hautkeimen pro 1.000 Pflegetage oder der Verbrauch von Händedesinfektionsmittel pro Pflegetag. Ziele sind die Herstellung einer vergleichbaren und transparenten Datensammlung und deren verständliche Aufbereitung auch für die Öffentlichkeit. So muss bei der Bewertung und Interpretation von Ergebnissen sichtbar sein, ob es sich bei einer „Infektionsrate“ um die „im Krankenhaus“ (so genannte nosokomiale) oder „ambulant“ erworbene Infektion handelt bzw. ob es sich bei der Anzahl der Keimbefunde um eine „Besiedlung“ ohne Krankheitswert oder Infektion mit Krankheitswert handelt.
An unserem Krankenhaus werden regelmäßig die Resisistenzstatistiken ("Resistenzlage") und die Antibiotikaverbrauchsdaten aktualisiert. Die Ergebnisse werden von den Experten vor Ort ausgewertet und an die Antibiotikaleitlinie angepasst. Zusätzlich werden diese Ergebnisse mit Hilfe externer Fachspezialisten nochmals überprüft.
Hierzu zählt u. a. die Etablierung eines Risikogruppen-Screenings, die Erfassung und Dokumentation der Fälle sowie die Ableitung von Maßnahmen.
Hierunter verstehen wir alle Maßnahmen in unserem Krankenhaus, die ineinandergreifen, um die Hygiene sicherzustellen.
Eine regelmäßig tagende Hygienekommission mit Besetzung aus allen wichtigen Bereichen des Klinikums beschäfitgt sich z. B. mit der Fortschreibung der Hygienepläne, Erstellung von Fortbildungsplänen, der Erörterung der Kennzahlen sowie Ableitung von erforderlichen Maßnahmen wahr. Die Arbeitsweise der Hygienekommission ist einer Geschäftsordnung festgelegt.
Krankenhäuser sind gemäß § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Für das Klinikum Hochsauerland sind diese im allgemeinen Hygienehandbuch und in speziellen Hygieneplänen für spezielle Abteilungen im Intranet elektronisch hinterlegt und für die Mitarbeiter zugänglich.